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   FG Schleswig-Holstein, 27.11.2002 - 2 K 99/02   

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https://dejure.org/2002,15493
FG Schleswig-Holstein, 27.11.2002 - 2 K 99/02 (https://dejure.org/2002,15493)
FG Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 27.11.2002 - 2 K 99/02 (https://dejure.org/2002,15493)
FG Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 27. November 2002 - 2 K 99/02 (https://dejure.org/2002,15493)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    AO § 227
    Hohes Alter und geringes Einkommen keine Billigkeitsgründe bei fehlender Auswirkung eines Erlasses auf wirtschaftliche Existenz

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Hohes Alter und geringes Einkommen keine Billigkeitsgründe bei fehlender Auswirkung eines Erlasses auf wirtschaftliche Existenz

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • EFG 2003, 590
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (2)

  • BFH, 07.07.1999 - X R 87/96

    Erlass von Säumniszuschlägen

    Auszug aus FG Schleswig-Holstein, 27.11.2002 - 2 K 99/02
    Nach der ständigen höchstrichterlichen Rechtsprechung sind Säumniszuschläge wegen sachlicher Unbilligkeit zur Hälfte zu erlassen, wenn dem Steuerpflichtigen die rechtzeitige Zahlung der Steuer wegen Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung nicht möglich ist (BFH/NV 2000, 161 ; Tipke/Kruse, AO/FGO, 16. Aufl., § 240, Rn. 56 f, jeweils m.w.N.).

    Über die oben genannte 50%-Grenze kann die Erhebung der Säumniszuschläge unbillig sein, wenn im Zeitpunkt der Fälligkeit in Bezug auf die Hauptforderung ein Erlass oder ein Verzicht auf Stundungszinsen gerechtfertigt wäre (z.B. BFH Bundessteuerblatt -BStBl- II 1985, 489; 1990, 673; BFH/NV 2000, 161, 163 li. Spalte unten).

    Das ist der Fall, wenn ohne die Billigkeitsmaßnahme der notwendige Lebensunterhalt vorübergehend oder dauernd nicht mehr bestritten werden könnte oder die berufliche Existenz ernsthaft gefährdet sein würde (siehe beispielhaft BFH/NV 2000, 161, 163).

  • BFH, 24.10.1988 - X B 54/88

    Voraussetzungen der Bewilligung von Prozesskostenhilfe

    Auszug aus FG Schleswig-Holstein, 27.11.2002 - 2 K 99/02
    Wenn ein Steuerpflichtiger unabhängig von der Billigkeitsmaßnahme in wirtschaftlichen Verhältnissen lebt, die eine Durchsetzung von Ansprüchen aus dem Steuerschuldverhältnis ausschließen, weil Einkünfte und Vermögen gering sind und im Übrigen dem Pfändungsschutz unterliegen, könnte ein Erlass hieran nichts ändern und wäre deshalb mit einem wirtschaftlichen Vorteil für den Steuerpflichtigen nicht verbunden (BFH/NV 1989, 285).

    Darauf kommt es schon deshalb nicht an, weil § 227 AO nach Wortlaut und Gesetzeszusammenhang und systematischer Stellung im Erhebungsverfahren nur die in der Einziehung liegenden Unbilligkeiten betrifft (BFH/NV 1989, 285).

  • FG Niedersachsen, 11.02.2015 - 3 K 57/14

    Erlass der aus der Änderung diverser Einkommensteuerbescheide entstandenden

    Ob überhaupt die von den Klägern geltend gemachten psychischen Gründe einen Erlass zwingend erfordern, kann deshalb hier dahinstehen (vgl. dazu Finanzgericht Schleswig-Holstein, Urteil vom 27. November 2002, 2 K 99/02, EFG 2003, 590).
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